FREUNDE DES KÜCHENMUSEUMS

Die Freunde und Amateurarchäologen des Køge Museums sind ein Zusammenschluss von Geschichtsbegeisterten. Wir arbeiten mit dem Køge Museum zusammen.

Die Freunde des Køge Museums existieren seit 1962, und seitdem unterstützen wir das Køge Museum sowohl finanziell als auch ehrenamtlich.

Wir möchten dazu beitragen, dass mehr Menschen die Geschichte von Køge kennenlernen. Das tun wir zum Beispiel, indem wir bei Veranstaltungen im Museum mithelfen. Wir haben Stühle gerückt, Kaffee und Essen verkauft und Besuchern geholfen. Wir organisieren auch selbst Veranstaltungen.

Wir haben Vorträge gehalten und Mittelalter- und Wikingerspiele gespielt. Wir haben über die Geschichte der Stadt und der Umgebung berichtet. Wir haben die Kirchen der Gegend besucht und Ausflüge mit einem gemieteten Bus organisiert. Auch in Zukunft werden wir aktiv sein und freuen uns über neue Ideen.

Sie können sich über Veranstaltungen und Neuigkeiten im Køge Museum auf der Website des Museums, in der lokalen Presse und über Newsletter, die wir mehrmals im Jahr an alle Mitglieder versenden, informieren.

Mitglieder des Køge Museums Venner haben freien Eintritt ins Køge Museum und erhalten gegen Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises einen Rabatt von 10% im Museumsshop.

Für die tägliche Arbeit gibt es einen von der Generalversammlung gewählten Vorstand, der aus vier Mitgliedern, zwei Stellvertretern und einem Vorsitzenden besteht.

SATZUNG, VORSTAND USW.

Die Satzung des Vereins

Statuten für die Freunde des Køge Museums
(Ehemals Køge Museum Association, gegründet am 6. Dezember 1962)

Name der Vereinigung
§ 1 Der Name des Vereins lautet Køge Museums Venner. Der Sitz des Vereins befindet sich in der Gemeinde Køge.

Zweck
§ 2 Zweck des Vereins ist die finanzielle und kulturelle Unterstützung des Køge Museums sowie die Förderung des Interesses an und des Wissens über die Kulturgeschichte der Region. Das Køge Museum ist der Teil des Museums Südostdänemark, der sich in Køge befindet. Die finanzielle Unterstützung darf ausschließlich für das Køge Museum und nicht für den anderen Teil des Museums Südostdänemark verwendet werden.

Mitgliedschaft
§ 3 Absatz 1 Natürliche Personen, Unternehmen, Organisationen, Institutionen usw. können als Mitglieder aufgenommen werden. Nur persönliche Mitglieder können in die Organe des Vereins gewählt werden. Jede persönliche Mitgliedschaft berechtigt die in der Mitgliederliste eingetragene Person zu einer Stimme in der Generalversammlung.

Unterabschnitt 2: Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich in der Generalversammlung festgelegt. Ein neues Mitglied, das zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember beitritt, ist auch für die folgende Saison gültiges Mitglied.

Die Gebühr wird bei der Anmeldung entrichtet.

Der Rücktritt muss schriftlich an den Schatzmeister bis spätestens 1. Dezember erfolgen und wird ab dem darauffolgenden Januar wirksam.

Unterabschnitt 3 Ehrenmitglieder können von der Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstands ernannt werden; sie zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

Generalversammlung
§ 4 Die ordentliche Generalversammlung findet zwischen dem 1. Februar und dem 31. März statt und wird mit einer Frist von 14 Tagen einberufen. Die Einberufung erfolgt entweder durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder oder durch Bekanntmachung in der lokalen Presse. Die Tagesordnung ist anzugeben.

Eine außerordentliche Generalversammlung kann vom Vorstand einberufen werden und muss vom Vorstand innerhalb eines Monats einberufen werden, wenn 40 Mitglieder einen schriftlichen Antrag stellen und eine begründete Tagesordnung einreichen.

Die Aufforderung erfolgt auch hier mit einer Vorankündigung von 14 Tagen.

§ 5 Die Generalversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Anträge, die in der ordentlichen Generalversammlung behandelt werden sollen, müssen schriftlich eingereicht werden und spätestens acht Tage vor der Generalversammlung beim Vorsitzenden eingehen. Sie sind anschließend unverzüglich im Museumsbüro zur Prüfung vorzulegen.

Die Generalversammlung trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit; für Gesetzesänderungen ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Zur Auflösung des Vereins ist eine eigens einberufene Mitgliederversammlung erforderlich. Beschlüsse können nur mit einer Zweidrittelmehrheit aller Vereinsmitglieder gefasst werden.

Sind bei der Generalversammlung nicht zwei Drittel der Mitglieder anwesend, kann der Vorstand – spätestens 30 Tage später – eine neue Generalversammlung einberufen, auf der die Auflösung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden kann.

Im Falle der Auflösung des Vereins werden dessen Vermögenswerte an das Køge Museum übertragen.

Ein in einer ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung abgelehnter Antrag kann erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung erneut eingereicht werden.

§ 6 Die Hauptversammlung wählt einen Vorsitzenden, der die Verhandlungen leitet und die erforderlichen Abstimmungen durchführt. Der Vorsitzende darf nicht Mitglied des Vorstands sein.

Die Abstimmung erfolgt üblicherweise durch Handzeichen, muss aber schriftlich erfolgen, wenn eines der anwesenden Mitglieder dies verlangt.

Die Wahl der Vorstandsmitglieder, des Rechnungsprüfers und der Stellvertreter muss stets schriftlich erfolgen, wenn mehr Kandidaten nominiert als gewählt werden sollen.

Bei Stimmengleichheit zweier Kandidaten findet eine Stichwahl zwischen diesen beiden statt; bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Bei Stimmengleichheit über einen Vorschlag (wo keine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist) wird dieser abgelehnt.

§ 7 Die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung muss Folgendes enthalten:

1) Wahl des Dirigenten.
2) Bericht über die Aktivitäten des Vereins und des Museums
3) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses
4) Bearbeitung der eingegangenen Vorschläge.
5) Festlegung der Quote.
6) Wahl des Aufsichtsrats usw.: A: Wahl des Vorsitzenden (alle 4 Jahre) B: Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (alle 2 Jahre) C: Wahl eines stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieds (alle 2 Jahre) D: Wahl von zwei Abschlussprüfern (alle 2 Jahre, einer in geraden und der andere in ungeraden Jahren) E: Wahl eines stellvertretenden Abschlussprüfers (alle 2 Jahre)
7) Optional.

Der Vorstand § 8 Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, der direkt in der Hauptversammlung für vier Jahre gewählt wird, und vier Mitgliedern, die für zwei Jahre gewählt werden, wobei zwei in geraden und die anderen beiden in ungeraden Jahren gewählt werden. Die zwei Ersatzmitglieder werden ebenfalls für zwei Jahre gewählt, wobei eines in geraden und das andere in ungeraden Jahren gewählt wird. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

Eine Wiederwahl könnte stattfinden.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Der Vorsitzende und der Schatzmeister unterzeichnen den Vereinsvertrag.

Die Konten
Das Geschäftsjahr des Verbandes folgt dem Kalenderjahr.

Die Jahresabschlüsse werden von zwei Abschlussprüfern, die auf der jährlichen Hauptversammlung gewählt werden, sowie einem stellvertretenden Abschlussprüfer geprüft.

Die Beziehung zwischen den Freunden des Køge Museums und dem Museum Südostdänemark
Da die Freunde des Køge-Museums ursprünglich gegründet wurden, um das Køge-Museum kulturell und finanziell zu unterstützen, bleibt dies auch weiterhin der Zweck des Vereins. Die finanzielle Unterstützung steht ausschließlich denjenigen Mitarbeitern von Museum Sødøstdanmark zur Verfügung, die für den laufenden Betrieb des Køge-Museums verantwortlich sind. Der Betrag fließt daher nicht in die Gesamtfinanzen von Museum Sødøstdanmark ein.

Als natürliche Folge der Vorgeschichte und der geografischen Gegebenheiten werden die Freunde des Køge Museums in erster Linie in kontinuierlicher Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Køge Museums arbeiten.

In der Satzung des Museum Sydøstdanmark §6 Absatz 6 heißt es: „Der Vorstand und die Geschäftsführung des Museums sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich Treffen mit den Museumsvereinen (Freundeskreisen) in Køge, Næstved und Vordingborg sowie mit anderen Interessengruppen und Freiwilligen im Zuständigkeitsbereich des Museums abzuhalten.“

Die Freunde des Køge Museums werden auch das Museum Südostdänemark über seine Aktivitäten auf dem Laufenden halten.

Verabschiedet in der Generalversammlung am 8. März 2017.

Der Vorstand des Verbandes

Vorsitzende
Dorthe Seierøe Madsen

Stellvertretender Vorsitzender
Ethel Struer

Bezugsperson
Marie Holst

Kassierer
Nils Kullenberg

Weitere Vorstandsmitglieder
Mogens Gammel Pedersen

Ersatz
Henrik Lerdorf

Ersatz
Michael Hansen

Wir halten unsere Treffen vier- bis sechsmal jährlich in den Räumlichkeiten des Køge Museums ab. Ein Vertreter des Museums ist bei unseren Treffen stets anwesend.

Wenn Sie mehr erfahren oder sich anmelden möchten, können Sie das Køge Museum werktags kontaktieren oder Dorthe Seierøe Madsen unter koegemuseumsvenner@gmail.com schreiben.

Möchten Sie uns bei der Unterstützung des Museums helfen? Möchten Sie dazu beitragen, Geschichte zu erzählen? Wenn Sie mehr über die Freunde des Køge Museums erfahren oder beitreten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an unsere Vorsitzende, Dorthe Seierøe Madsen, koegemuseumsvenner@gmail.com .

Sie können Dorthe Seierøe Madsen auch unter der Telefonnummer +45 23 23 81 78 erreichen.

Bank: Danske Bankkonto-Nr. 4424 - 4329201